Gesetzlich krankenversichert
Sind Sie gesetzlich krankenversichert, bezahlt Ihre Krankenkasse den Hauptteil Ihrer Behandlung. Sie selbst bezahlen nur den seitens der Kassen festgelegten Eigenanteil, wie im Sozialgesetzbuch V geregelt (§ 32 Abs. 2 i. V. m. § 61 Satz 3 SGB V). Dieser setzt sich zusammen aus 10,00 € Rezeptgebühr und 10 % des jeweiligen Rezeptwertes.
Von dieser Regelung ausgeschlossen sind:
- Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
- Schwangere, deren Behandlung auf Grund von schwangerschaftsinduzierten Problemen erfolgt.
- Patienten, die von Ihrer Versicherung eine Zuzahlungsbefreiung vorlegen können
Privat krankenversichert
Für unsere privat versicherten Patienten gilt die allgemein übliche Berechnung des 1,5-fachen des Satzes des Verbands deutscher Ersatzkassen (vdek). Die aktuellen kassenärztlichen Vergütungen finden Sie hier.
Vor Behandlungsbeginn schließen wir mit Ihnen einen Behandlungsvertrag ab, bei dem Sie sich mit unseren Preisen einverstanden erklären. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung über Ihre individuell vertraglich festgehaltenen Leistungen.
Beihilfeversichert
Als Beamter sind Sie in Deutschland beihilfeversichert. Wie vom Bundesministerium für Inneres bereits des Öfteren geäußert sind die beihilfefähigen Höchstsätze für Heilmitteltherapie nicht kostendeckend, weshalb Beihilfeberechtigte in einem gewissen Umfang Eigenanteile zu der Heilmitteltherapie leisten müssten. Dies sei des Weiteren auch im Sinne einer Gleichberechtigung mit GKV-Mitgliedern erwünscht.
Damit wir Ihnen eine qualitativ hochwertige Therapie zukommen lassen können, arbeiten wir in unserer Praxis in einem 25-30-Minuten-Rhythmus.
Um eine faire Vergütung zu gestalten erheben wir in unserer Praxis daher eine Zuzahlung von 10 % des Rezeptwertes, wie sie auch unsere GKV-Versicherten leisten müssen (sollten Sie Fragen dazu haben, sprechen Sie uns gerne an).
Zusatzversichert für heilpraktische Behandlungen
Wenn Sie sich bei uns in heilpraktische Behandlung begeben wollen und haben eine Zusatzversicherung für naturheilkundliche Behandlungen, informieren Sie uns bitte darüber. Wir können Ihnen dann eine seitens Ihrer Versicherung anerkannte Rechnung nach der GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) ausstellen.